Werbeartikel sind für viele Unternehmen ein fester Teil von Vertrieb, Kundenpflege und Markenauftritt. Steuerlich ist das Thema aber nicht pauschal zu beantworten. Entscheidend ist, an wen der Artikel geht, welchen Wert er hat und wie die Ausgabe dokumentiert wird.
Ob Kugelschreiber als Streuartikel, hochwertiges Kundengeschenk oder Werbeartikel für Mitarbeiter: steuerlich gelten je nach Fall unterschiedliche Regeln. Wer sauber trennt und richtig dokumentiert, vermeidet Rückfragen und kann Ausgaben korrekt einordnen.
Werbeartikel können grundsätzlich betrieblich veranlasste Ausgaben sein. Steuerlich wird jedoch unterschieden, ob es sich um Streuwerbeartikel, Geschenke an Geschäftspartner oder Zuwendungen an Mitarbeiter handelt. Für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, gilt nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG die Ausnahme vom Abzugsverbot, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Wird diese Grenze überschritten, greift das Abzugsverbot für die Betriebsausgabe.
Hinweis:
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung für Unternehmen in Deutschland und stellen keine steuerliche Beratung dar. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt immer vom Einzelfall ab. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.